Der Jurist Andrea Raschèr ist Präsident der unabhängigen Kommission, die über die Rückgabe von Kunstwerken aus der Stefanini-Stiftung entscheidet. Im Fall des Hodler-Gemäldes sei die Kommission in einem mehrjährigen Verfahren zu dem Schluss gekommen: «Es ist NS-verfolgungsbedingter Entzug.»
Die Restitution, die nun erfolgt, ist nicht nur die erste in der Geschichte der Stefanini-Sammlung. Sie sei, sagt Raschèr, auch deshalb bemerkenswert, weil der Verkauf des fraglichen Werks nicht in Nazideutschland erfolgt sei – «sondern in der vermeintlich sicheren Schweiz».
Der Ort des Verkaufs sei unerheblich für die Beurteilung, ob ein Werk als «NS-verfolgungsbedingt entzogen» einzustufen sei, argumentiert Raschèr. «Entscheidend ist, dass Martha Nathan keine Wahl hatte. Sie hat ihr Bild nicht verkauft, weil sie wollte – sondern weil sie sonst abgeschoben worden wäre.»