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Der Umgang mit erbenlosen Kulturgütern des „Jüdischen Volkes“ – Teil 2: Zuordnung an das „Jüdische Volk“

KUR 2026, 12 ff. (gemeinsam mit Olaf S. Ossmann)

Angesichts des Genozids und des Mangels an direkten Erben entstand das Problem des erbenlosen jüdischen Kulturguts, welches nicht an den deutschen Staat oder an andere Staaten fallen durfte. Die Alliierten wählten den innovativen Weg der Treuhandschaft für das „Jüdische Volk“ als kulturelle Einheit. 1949 übertrug die US-Militärregierung nicht identifizierbare Kulturgüter an die JCR Inc. als Trustee zur Verteilung an jüdische Institutionen weltweit. Nach dem Fall des Eisernen Vorhangs kamen weitere Bestände zum Vorschein. Die Bewahrung dieses Kulturguts erfordert heute Bestandesaufnahme, Restaurierung, Digitalisierung und die Zugänglichmachung für künftige Generationen, um sowohl das Wissen als auch die Erinnerung an die ursprünglichen Institutionen zu sichern.


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