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Martha Nathan floh vor den Nazis in die Schweiz und verkaufte in Not ein Hodler-Bild – jetzt geht es an ihre Erben zurück

Neue Zürcher Zeitung, 6. Mai 2026, von Guido Scherrer

Der Jurist Andrea Raschèr ist Präsident der unabhängigen Kommission, die über die Rückgabe von Kunstwerken aus der Stefanini-Stiftung entscheidet. Im Fall des Hodler-Gemäldes sei die Kommission in einem mehrjährigen Verfahren zu dem Schluss gekommen: «Es ist NS-verfolgungsbedingter Entzug.»

Die Restitution, die nun erfolgt, ist nicht nur die erste in der Geschichte der Stefanini-Sammlung. Sie sei, sagt Raschèr, auch deshalb bemerkenswert, weil der Verkauf des fraglichen Werks nicht in Nazideutschland erfolgt sei – «sondern in der vermeintlich sicheren Schweiz».

Der Ort des Verkaufs sei unerheblich für die Beurteilung, ob ein Werk als «NS-verfolgungsbedingt entzogen» einzustufen sei, argumentiert Raschèr. «Entscheidend ist, dass Martha Nathan keine Wahl hatte. Sie hat ihr Bild nicht verkauft, weil sie wollte – sondern weil sie sonst abgeschoben worden wäre.»



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