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Welterbe hat Recht(e)

Internationales und nationales Recht im Zusammenhang mit dem Managementplan für den Stiftsbezirk St. Gallen, NIKE-Bulletin 6/2016, S. 49 (gemeinsam mit Walter Engeler)

Das Übereinkommen zum Schutz des Kultur- und Naturerbes der Welt der Unesco von 1972 (Welterbekonvention) gehört zu den wichtigsten Rechtsinstrumenten der Unesco. Ziel der Konvention ist es, Welterbe von aussergewöhnlichem universellem Wert zu schützen und für künftige Generationen zu erhalten. Es ist die Aufgabe des Vertragsstaates, den Schutz, die Erhaltung und Erschliessung des in seinem Hoheitsgebiet befindlichen Kulturerbes sowie dessen Weitergabe an künftige Generationen sicherzustellen. Hierfür hat er alles in seinen Kräften stehende zu tun, unter vollem Einsatz seiner eigenen Hilfsmittel und gegebenenfalls unter Nutzung jeder ihm erreichbaren internationalen Unterstützung und Zusammenarbeit, insbesondere auf finanziellem, künstlerischem, wissenschaftlichem und technischem Gebiet.


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