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Editorial KUR 2018, 39

In den USA spricht ein New Yorker Gericht zwei Gemälde von Egon Schiele den Erben von Fritz Grünbaum zu. Die Nazis haben ihn 1938 festgenommen und 1941 in Dachau ermordet: Mit den Nürnberger Rassegesetzen des Nationalsozialismus wurde die Kategorisierung der Nazis, dass er Jude sei, zum Todesurteil für den Theatermann und Kunstsammler. Die unterlegene Partei geht in Berufung. Ihr Hauptargument: Sie habe die Gemälde in gutem Glauben erworben.

In der Schweiz hat das Kunstmuseum Bern die Sammlung Gurlitt geerbt. Es ist daran, gewissenhafte Abklärungen zu tätigen. Erst wenn die Provenienz jedes Werks zweifelsfrei feststeht und bei verfolgungsbedingten Verlusten Lösungen gefunden wurden, ist es zulässig, es in die Sammlung des Museums zu integrieren. Der Makel ihrer Herkunft dürfte lange an der Erbschaft haften bleiben. Das Kunstmuseum bemüht sich, eine mustergültige Leistung zu erbringen und somit den Makel zu kompensieren. Durch eigene Leistung, größtmögliche Transparenz sowie respektvolle Gespräche und Verhandlungen mit den Erben. Damit setzt es international Maßstäbe und kann gar zum Vorbild werden. Dadurch werden andere Museen in Zugzwang geraten.

Auch wenn beide Fälle auf den ersten Blick nichts miteinander zu tun haben, so zeigen sie eindrücklich, was vor zwanzig Jahren noch undenkbar war: Dass Raubkunst zurückgegeben wird. Heute gehört es zum Standard eines Museums, das etwas auf sich hält, Provenienzforschung zu betreiben und Gemälde mit verfolgungsbedingtem Makel zurückzugeben oder zumindest „gerechten und fairen“ Lösungen zuzuführen. Dadurch wird dem Problem der zunehmenden zeitlichen Distanz begegnet und wenigstens teilweise verhindert, dass die Brutalität der Nazis und das von ihnen begangene Unrecht spurlos ins „Rechtmäßige“ transformiert wird.

Affaire à suivre …


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