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Gesetzesentwurf und Botschaft Kulturerbegesetz (KEG SG)

Gesetzesentwurf und Botschaft Kulturerbegesetz des Kantons St. Gallen (KEG) vom 15. August 2017 (sGS 277.1); Botschaft der Regierung vom 20. Dezember 2016 (ABl 2017, 287 ff.) [gemeinsam mit Markus Bucheli]

Breite Zustimmung für neues Kulturerbegesetz

Der Kantonsrat von St.Gallen hat das Kulturerbegesetz am 13. Juni 2017 mit 116 Ja-Stimmen bei einer Enthaltung angenommen
 

Zeitgemässes Gesetz

Das Kulturerbegesetz soll Bewahrung und Überlieferung von beweglichem und unbeweglichem sowie immateriellem Kulturerbe im Kanton auf eine zeitgemässe gesetzliche Grundlage stellen und bestehende gesetzliche Lücken schliessen.

Das neue Kulturerbegesetz (KEG) soll bewährte Tätigkeiten des Kantons in der Denkmalpflege und Archäologie in einen modernen Gesetzestext überführen. Zudem soll neu für bewegliche Kulturgüter (Kunst- und Gebrauchsgegenstände, historische Publikationen und Dokumente usw.), die Kulturerbe des Kantons sind, ein besonderer Schutz eingeführt werden. So können gemäss Gesetzesentwurf Eigentümer von beweglichem Kulturerbe freiwillig beim Kanton eine Unterschutzstellung und eine Eintragung in ein Verzeichnis beantragen. Der Eigentümer verpflichtet sich, für den Erhalt seines Objekts zu sorgen. Gleichzeitig kommt er in den Genuss eines besseren rechtlichen Schutzes und nationaler Vorkehrungen für den Fall, dass das Kulturobjekt gestohlen wird oder verloren geht und möglicherweise ins Ausland verbracht wird. Für die Nutzung der entsprechenden Datenbank des Bundes ist ein kantonales Kulturerbeverzeichnis nötig, das nun mit dem KEG geschaffen werden soll. Auch verlangen die Unesco-Bestimmungen, dass die zu Welterbe-Stätten gehörenden beweglichen Kulturgüter ebenfalls angemessen geschützt werden. Die vorberatende Kommission des Kantonsrates stimmte daher den entsprechenden Artikeln im neuen KEG wie auch allen anderen von der Regierung vorgelegten Bestimmungen zu. Damit kann die Vorlage in der Aprilsession vom Kantonsrat beraten werden.
 

Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden geklärt

Eingehend diskutiert wurde von der Kommission die im Gesetzesentwurf der Regierung vorgeschlagene Aufgabenteilung zwischen Kanton und Gemeinden bei der Denkmalpflege. Der Grundsatz, wonach der Kanton für Objekte von kantonaler und nationaler Bedeutung verantwortlich ist, die Gemeinde für die Objekte von lokaler Bedeutung, war unbestritten. Eine Minderheit der Kommission verlangt eine kantonale Aufsicht über die kommunale Inventarisierung von lokal bedeutenden Objekten. Die Kommissionsmehrheit will hingegen die Gemeindeautonomie in diesem Bereich nicht antasten – auch mit dem Hinweis auf das neue Planungs- und Baugesetz (PBG), das den Gemeinden die Kompetenz zur Inventarisierung lokal wichtiger Objekte zuweist. Ebenfalls aufgrund der erforderlichen Abstimmung mit dem PBG lehnte die Mehrheit der Kommission eine diskutierte Erhöhung der maximal möglichen Geldbusse bei Nichtbeachtung der Kulturerbe-Bestimmungen ab und unterstützt den Vorschlag der Regierung. Grundlage für die Erarbeitung des neuen KEG waren neben dem PBG auch Aufträge des Kantonsrates an die Regierung.
 

Gesetzliche Verankerung der Weltkulturerbe-Stätten

Im Kanton St.Gallen befinden sich zwei Unesco-Weltkulturerbe-Stätten, nämlich der Stiftsbezirk St.Gallen und die prähistorischen Pfahlbauten in Rapperswil-Jona. Deren Bedeutung wird mit dem KEG zusätzlich betont. Die vorberatende Kommission beantragt dem Kantonsrat – mit Verweis auf die Pfahlbauten am deutschen Bodenseeufer – auch die internationale Zusammenarbeit im Gesetzestext zu erwähnen. Ebenfalls im KEG verankert werden soll gemäss Gesetzesentwurf der Regierung das auf einer Unesco-Konvention basierende immaterielle Kulturerbe. Mehrere kulturelle Traditionen aus dem Kanton wurden bereits in die vom Bund in Abstimmung mit den Kantonen geführte Liste der lebendigen Traditionen in der Schweiz aufgenommen: das Maskenschnitzen und die Fasnacht im Sarganserland, der Sarganserländische Alpsegen, die St.Galler Stickerei, das Kinderfest in St.Gallen, die Toggenburger Alpabfahrten sowie die Toggenburger Volksmusik.



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