DEUTSCHENGLISH
---
Rascher Consulting Logo
menu
Rascher Consulting search
Rascher Consulting search
Kunst zu waschen ist keine Kunst! Geldwäscherei im Kunsthandel?

in: Kunst & Recht (Peter Mosimann/Beat Schönenberger Hrsg.), Bern 2011 (Stämpfli Verlag), 27

... Es sind Fälle bekannt, in welchen Geld aus verbrecherischer Herkunft mittels Kulturgüter gewaschen wurde. Eindeutige Fälle sind jene von Edemar Cid Ferreira, Calisto Tanzi, Silvio Scaglia und Manfred Schmider ? der Fall Dieter Behring ist noch offen. Diese Fälle weisen darauf hin, dass ein Risiko besteht; nicht zuletzt, weil die Dunkelziffer nicht abzuschätzen ist.
Ein weiterer Umstand stimmt nachdenklich: Es hat sich gezeigt, dass der Kunstmarkt für das Waschen von Schwarzgeld (manche sprechen lieber von "Graugeld") beliebt ist. Die Spatzen pfeifen es von den Dächern, dass gut und gern am Fiskus vorbeigeschleustes Geld in Kunst investiert wird. Dies wissen mittlerweile auch die Steuerämter. Schliesslich sei die Frage erlaubt, warum im Engadin in den letzten Jahren Galerien wie Pilze aus dem Boden schiessen. Ich könnte mir vorstellen, dass der Fiskus hier aktiv werden könnte.
Für den Kunsthandel bzw. das Auktionswesen in der Schweiz heisst dies:
  • Das Risiko, deliktisches Geld über den Kunsthandel zu waschen, besteht.

  • Dem Gesetzgeber sei empfohlen, ein umfassendes Konzept zur Bekämpfung der Geldwäscherei zu entwickeln, den Kunstmarkt einzubeziehen und das Geldwäschereigesetz entsprechend anzupassen.

  • Dem Kunsthandel sei empfohlen:
    • sich einer SRO anzuschliessen;
    • eine effiziente Selbstregulierung auf die Beine zu stellen;
    • und vor allem: Hände weg von Schwarzgeld!
Auf jeden Fall ist es in der Hand des Kunsthandels bzw. des Auktionswesens dafür zu sorgen, dass seine Attraktivität für Geldwäscherei abnimmt. Nicht nur aus wirtschaftlichen Gründen, sondern auch wegen der kulturellen Aufgaben und Verantwortung, die dem Kunstmarkt immanent sind.



facebook twitter xing linkedin
Back to List