Fluchtkunst-Debatte in Winterthur — Ein Hodler-Gemälde gegen das Überleben: «Ohne diesen Verkauf wäre Martha Nathan ausgewiesen worden»
Tages-Anzeiger, 5. Mai 2026 – Inverview von Helmut Dworschak
Die jüdische Sammlerin Martha Nathan lebte in Genf – doch sicher war sie dort nicht. Raubkunst-Experte Andrea Raschèr erklärt, warum ihr Kunstverkauf in der Schweiz als Zwang gilt.
«Genf war kein sicherer Hafen für Martha Nathan»: Der Jurist Andrea Raschèr hat die Herkunft von Hodlers «Thunersee» in der Bruno-Stefanini-Sammlung untersucht.
Andrea Raschèr sass 1998 in Washington mit am Tisch, als 44 Staaten jene Prinzipien ausarbeiteten, die den Umgang mit NS-Raubkunst bis heute definieren: Das Ziel sind «faire und gerechte Lösungen» für die Opfer oder deren Erben. Seit 2023 ist Raschèr Präsident der Unabhängigen Kommission der Stiftung SKKG. Diese hat am Montag in einem Präzedenzfall mitgeteilt, ein Millionen-Gemälde von Ferdinand Hodler an die Erben von Martha Nathan zurückzugeben. Damit erkennt die Kommission an: Auch wer in der vermeintlich sicheren Schweiz Bilder verkaufte, um seine Abschiebung zu verhindern, war ein Opfer von NS-Verfolgung.
Herr Raschèr, war Martha Nathan tatsächlich in Gefahr? Sie lebte doch in der Schweiz.
Ja, in existenzieller Gefahr. Nach dem Fall Frankreichs 1940 konnte sie als französische Staatsangehörige ihren Aufenthalt in Genf nur alle sechs Monate verlängern, wenn sie genügend liquide Mittel nachweisen konnte. Ohne Geld wäre sie ausgewiesen worden – zurück ins besetzte Frankreich, wo Deportation und Tod drohten. Genf war kein sicherer Hafen. Es war ein Aufenthalt auf Abruf.
Hat sie den Hodler freiwillig verkauft? Und warum hatte sie so wenig Geld?
Infolge ihrer Ausreise aus Deutschland verlor sie durch Reichsfluchtsteuer, Zwangsverkäufe und Kontensperrungen rund 95 Prozent ihres Geld- und Anlagevermögens. In der Schweiz blieb ihr, nach dem Verzehr der Devisen, die sie aus Deutschland ausführen durfte, einzig der Verkauf der in Basel eingelagerten Kunstwerke. Formaljuristisch war es ein Verkauf. In Wirklichkeit war es Zwang. Ohne diesen Verkauf hätte sie die nötigen flüssigen Mittel für die Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung nicht nachweisen können. Das ist keine Interpretation – das ist die direkte Kausalkette, die wir in unserem Kommissionsbericht aufgezeigt haben.
Sie sind Jurist und Experte für Raubkunst. Was bedeutet der Entscheid Ihrer Kommission für den Umgang mit NS-Raubkunst?
Unser Entscheid gilt für den konkreten Fall Martha Nathan und das konkrete Werk in der Sammlung SKKG. Ob und wie andere Institutionen ihn zur Kenntnis nehmen, liegt in deren Verantwortung. Was ich sagen kann: Der Fall zeigt, dass NS-verfolgungsbedingte Zwangslagen nicht an der Schweizer Grenze endeten. Das ist ein Befund, der für den Umgang mit NS-Raubkunst allgemein relevant ist – unabhängig davon, wo sich ein Werk heute befindet. Der entscheidende Massstab ist nicht der Ort des Verkaufs, sondern die Kausalität: Hat die Verfolgung die Verkaufsentscheidung bestimmt? Im Fall von Martha Nathan lautet die Antwort klar: Ja. Ob Frankfurt, Paris oder Genf – verfolgt bleibt verfolgt. Die Erklärung von Terezín von 2009 und die Washingtoner Prinzipien sind in diesem Punkt klar: Verkäufe in einer Notlage gelten als unfreiwillige Eigentumsübertragungen – unabhängig davon, wo sie stattgefunden haben.