In ihrem Beitrag zeichnen Andrea F. G. Raschèr und Monika Steinmann Meier die rechtlichen Leitplanken nach, innerhalb derer sich der Kunst- und Kulturgüterhandel in der Schweiz bewegt. Ausgangspunkt ist die Feststellung, dass Kulturgüter aufgrund ihrer Einzigartigkeit und identitätsstiftenden Bedeutung besonderen Schutz verdienen – und dass sich parallel zum legalen Kunstmarkt seit jeher ein illegaler Handel mit Diebesgut, Raubgrabungen und Kulturgütern zweifelhafter Herkunft etabliert hat.
Im Zentrum steht das Kulturgütertransfergesetz (KGTG) von 2005, mit dem die Schweiz die UNESCO-Konvention 1970 umsetzte. Der Beitrag erläutert dessen wichtigste Instrumente: das Bundesverzeichnis geschützter Kulturgüter, die besonderen Sorgfaltspflichten für Kunsthandel und Auktionswesen (Identitätsfeststellung, Buchführung, Informationspflicht), die Zollbestimmungen samt Selbstanmeldeprinzip, die im KGTG verankerten Strafnormen – die anders als das StGB auch fahrlässiges Handeln erfassen – sowie die Schnittstellen zur Geldwäschereigesetzgebung.
Die Autorin und der Autor zeigen, wie sich internationales Recht, nationales Kulturgüterschutzrecht und zivilrechtliche Regeln zum gutgläubigen Erwerb überlagern und welche Herausforderungen sich daraus für Händlerinnen, Sammler und Institutionen ergeben – ergänzt durch Beispiele aus der Praxis wie Selbstregulierungsinitiativen der Branche (CINOA, VSAK, Responsible Art Market).