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Kulturgütertransfer und Globalisierung – UNESCO-Konvention 1970 - Unidroit-Konvention 1995 - EG-Verordnung 3911/92 - EG-Richtlinie 93/7 - Schweizerisches Recht

Zürich 2000 (Schulthess Verlag)

Kulturgüter werden gestohlen, illegal ausgegraben, zerstückelt und über Staatsgrenzen geschmuggelt, in der stillen Hoffnung, im Ausland wisse niemand etwas von der illegalen Herkunft der Gegenstände und dass gnädige ausländische Gesetze ihre wirksame Veräusserung erleichtern. Der global agierende illegale Handel mit Kulturgütern steht zusammen mit dem illegalen Drogen und Waffenhandel statistisch an der Spitze des unrechtmässigen Handelsgeschäfts.

Internationale Probleme bedürfen internationaler Lösungen. Die EU, die UNESCO und das Unidroit-Institut haben mit ihren Konventionen und Richtlinien solche Lösungen erarbeitet. Alle diese Instrumente spiegeln ein weltweit gewandeltes Bewusstsein wider. Sie dokumentieren eine Abkehr vom bisher geltenden archaischen Rechtszustand, der ein gestohlenes Kulturgut wie ein gestohlenes Fahrrad behandelt. Kulturgüter sollen in Zukunft besser geschützt werden.

In einer Welt, in der nicht nur der legale Verkehr mit Kulturgütern, sondern auch der illegale auf globaler Ebene agiert, braucht es neben Regeln des nationalen Privatrechts und des verwaltungsrechtlichen Kulturgüterschutzes auch völkerrechtliche und internationalprivatrechtliche Regeln zum Schutz des kulturellen Erbes. Erst ein abgestimmtes und ausgeglichenes Zusammenwirken dieser Regeln garantiert einen wirksamen Schutz auf nationaler wie internationaler Ebene mit dem Ziel, die Zukunft unserer Vergangenheit zu sichern.


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