DEUTSCHENGLISH
---
Rascher Consulting Logo
menu
Rascher Consulting search
Rascher Consulting search

Kultur Kunst Recht – Schweizerisches und internationales Recht (2. Auflage)

Basel 2020, 2. stark erweiterte Auflage (Mitherausgeber mit Peter Mosimann und Marc-André Renold sowie Mitautor)

Das Handbuch füllt eine Lücke in der Fachliteratur. Es bietet eine umfassende und kompetente Darstellung der Rechtsfragen im Bereich von Kultur und Kunst. Ein ausführlicher Anhang mit u.a. normativen Texten, nicht publizierter Rechtsprechung, Zeitungsausschnitten und Abbildungen von exemplarischen Werken steigert den Nutzen für die Praxis.

  • Das Schweizer Standardwerk zum Kultur- und Kunstrecht
  • Prominent besetztes Team führender Fachleute
  • Überarbeitete und stark erweiterte Auflage

Die zweite Auflage ist themenmässig stark erweitert mit der Behandlung der Themen: Die Aneignung in der Kunst, Authentizität, Original und Kopie, Blockchain in der Kunst, Das Verfahren in der Kunst, Nationale Kulturpolitik und internationales Handelsrecht, Kulturförderung in Kantonen und Städten, Kulturgüterschutz in Kriegszeiten, Kantonale Regelungen zum Kulturgütertransfer, Mechanismen der Geldwäscherei, Immunitätsrechtliche Fragen im Kulturgütertransfer, Kulturgut als Archivgut, Internationales Privatrecht in Gerichtsbarkeit und Arbitration, Kreativer Schöpfungsprozess in der Architektur unter Verwendung von Computer- Aided Design (CAD)/Building Information Modeling (BIM), Architekt und Ingenieur als Schöpfer, Das Musical im Bühnenrecht und Urheberrecht, Die Rechtsstellung der Bibliotheken, Der Kunsthandel und die Zollfreilager, Die Kunstversicherung, Werkschöpfung durch künstliche Intelligenz, COVID-Verordnung Kultur.

Inhalt 

- Kultur und Kunst als Materie des Rechts 

- Kunst und Grundrechte 

- Nationale Kulturpolitik und Völkerrecht 

- Kulturförderung 

- Denkmalpflege 

- Kulturgütertransfer (inkl. Raubkunst) 

- Kunst und geistiges Eigentum 

- Das Kunstschaffen (inkl. Bildende Kunst,  Kunsthandel, Museen, Kunstarchitektur, Bühne, Musikproduktion, Film, Wortwerke)

- Steuerrecht und Kunst 

Rezensionen

KUR Kunst und Recht 2020, 133: Matthias Weller: Das zu besprechende Werk setzt auch in seiner zweiten Auflage Maßstäbe, wie man es sich von den Herausgebern als führenden Köpfen ihres Faches erhofft. ... Raschèr orchestriert rhetorisch versiert den Auftakt („Am Anfang steht das Wort: Kultur.“) und führt in kulturtheoretische und –soziologische Grundlagen ein. Kultur wird gedeutet als facettenreiches Instrument zur Identitätsbildung des Menschen in seiner Gesellschaft zwischen Tradition, Narration, Explikation und Innovation, und die jeweiligen Facetten werden in Beziehung zu Rechtsquellen im Völkerrecht und im nationalen Recht gesetzt. Der Rechtsbegriff der „Kultur“ wird zu Recht als kontext- und diskursabhängig innerhalb des weiten Spektrums von „Nicht-Natur“ und spezifischen, hoch ausdifferenzierten Kunstformen beschrieben. ...
Im Kapitel zu Kulturpolitik und Völkerrecht schlagen Raschèr/Maget Dominicé/Lohri die Brücke von den internationalen Regeln zur Kulturellen Vielfalt und dem Immateriellen Kulturerbe zur nationalen Kulturpolitik, einem Thema, das auch für die deutsche Kulturpolitik bedeutsam ist. ...
Raschèr kann in seinem Abschnitt zur Raubkunst auf seine Einblicke aus der Vertretung der Schweiz in der Washingtoner Konferenz von 1998 geben. ...
Im Abschnitt zur nationalsozialistischen Raubkunst sind „18 ausgewählte Einzelfälle aus der Schweiz“ vorgestellt. Man wird davon ausgehen dürfen, dass es (nur) diese 18 sind, die an die Öffentlichkeit kommen „wollten“, dass im Übrigen vielfach mit Verschwiegenheitsvereinbarungen operiert wird, wie dies auch in Deutschland zuweilen noch der Fall ist. Diese Diskretionspraxis steht in einem Spannungsverhältnis zum Versöhnungsanliegen, das zu seinem Gelingen integral auf öffentliche Kommunikation nicht nur des Einzelfalles, sondern auch des jeweiligen Gesamtbildes angewiesen ist. Im Übrigen laden die 18 Fälle zum Vergleich mit Lösungen aus anderen Jurisdiktionen ein, zumal wenn es um dieselben Sachverhalte geht (wie z.B. in den Fällen Silberberg, Budge, Oppenheimer oder auch Max Emden und anderen). ...
Man kann nicht anders als resümieren: Das ist «state of the art».

Inges-News 11/2020, 7: Christoph Gasser: Das Standardwerk zum Kultur- und Kunstrecht, das von drei hochqualifizierten Spezialisten in Besprechung des schwei­zerischen und internationalen Rechts herausgegeben wird, liegt nach rund elf Jahren in seiner zweiten Auflage vor. ... 
Der verdiente Platz in der Rechtsbibliothek wird gestärkt.

sic! 3/2021, 156 f.: Emanuel Meyer: «Die Schweiz wird immer dicker» war der erste Gedanke beim Auspacken. In seiner Neuauflage umfasst das Buch 1485 Seiten. Das ist zum Teil darauf zurückzuführen, dass Bestehendes überarbeitet wurde. So wird beispielsweise neu das Kulturförderungsgesetz eingehend behandelt, das sich zur Zeit der Drucklegung der Vorauflage noch im parlamentarischen Prozess befand. Darüber hinaus wurden auch neue Themen aufgenommen. Dazu zählen beispielsweise die Themenkreise Provenienz/Raubkunst («Blockchain Technologie und Authentizität und Provenienz von Kulturgütern», «Der rechtliche Schutz von Kulturgütern in bewaffneten Konflikten», «Geldwäscherei im Kunsthandel», «Raubkunst»). …
Die einzelnen Beiträge gehen sehr unterschiedlich in die Tiefe. Während bspw. das Thema «Raubkunst» sehr ausführlich behandelt und mit zahlreichen, anschaulichen Beispielen versehen ist, bleiben andere Beiträge eher an der Oberfläche oder konzentrieren sich hauptsächlich auf einen Aspekt. So bietet «COVID-Verordnung Kultur» eher eine erste, wenngleich nützliche Orientierung. Hier wird die Zeit zeigen, ob die Aufnahme eines Beitrags zur COVID-Verordnung in einen langfristig ausgerichteten Band gerechtfertigt war, oder ob es sich nicht doch eher um ein Thema von kurzfristiger Aktualität gehandelt hat. …
In der parlamentarischen Behandlung des Kulturförderungsgesetzes wurde den Kulturvertretern die für eine Einsitznahme in einem Schweizer Kulturrat notwendige fachliche und persönliche Kompetenz geradezu abgesprochen (S. 287 N 162). Die angesprochene Qualität der Beiträge lässt auch vermuten, dass es kein Zufall ist, dass dies unkommentiert und v.a. auch unwidersprochen geblieben ist. Kritik erfolgt zum Teil sehr subtil, eine sorgfältige Lektüre lohnt sich deshalb. …
Leider findet sich die sehr hohe Qualität nicht in allen Beiträgen. So enthält der durchaus sinnvolle Beitrag «Originale und Kopien» zwar eine Fülle von Informationen. Die Klarheit leidet aber etwas, indem Originalität im Sinne von Originalexemplar und Originalität im Sinne von Werkindividualität parallel behandelt werden. Im Unterschied dazu nimmt bspw. der Beitrag «Authentizität» eine viel schärfere Trennung von Originalität im Sinne von Originalexemplar und Originalität im Sinne von Werkindividualität vor, was die Lesbarkeit deutlich verbessert. …
Ungeachtet der punktuellen Mängel hinterlässt die Neuauflage von Kultur Kunst Recht einen guten Eindruck und dürfte sich mit den zahlreichen anschaulichen Beispielen und den Anhängen ebenfalls als Nachschlagewerk bewähren. Die Beiträge sind zwar kritisch zu hinterfragen, dies gebietet aber jedes wissenschaftliche Arbeiten und ist insofern kein Grund, die Neuauflage zu ignorieren.

Jusletter 22. März 2021: Herbert Pfortmüller: Bei der ersten Auflage (2009) schrieb der Rezensent, dass den Herausgebern wie den Autoren ein grosser Wurf gelungen sei. Alles, was die erste Auflage lesenswert, ja regelrecht spannend machte, findet sich selbstverständlich auch im zweiten, qualitativ wie quantitativ noch grösseren Wurf wieder, nämlich einen umfassenden Überblick über das Verhältnis zwischen Kultur und Kunst auf der einen und «dem» Recht auf der anderen Seite. Dazu kam und kommt ein imponierender wissenschaftlicher Apparat mit einem ergiebigen Literaturverzeichnis, reichen Fussnoten und wertvollen Anhängen, wo sich z.B. ausgewählte Zeitungsausschnitte zum Thema Raubkunst oder Vertragsmuster für die unterschiedlichsten Bedürfnisse finden.
Seit 2009 hat sich – in teilweise horrendem Tempo – sehr viel getan im Kultur- und Kunstrecht, und sehr vieles davon ist in der 2. Auflage neu aufgenommen oder (sorgfältig) überarbeitet worden. Insbesondere werden generell vermehrt auch gesellschaftliche sowie technologische Entwicklungen dargestellt und reflektiert. Die neuen Themenfelder in der 2. Auflage, verfasst von etlichen neuen Autoren – darunter  erfreulicherweise mehr Autorinnen als bisher – befassen sich stichwortartig etwa mit: Aneignung in der Kunst (Appropriation Art), Authentizität, Original und Kopie, Blockchain und Kunst, Nationale Kulturpolitik und internationales Handelsrecht, Mechanismen der Geldwäscherei, immunitätsrechtlichen Fragen im Kulturgütertransfer, Kreativität und Computer-Aided Design (CAD), Werkschöpfung durch künstliche Intelligenz, das Musical im Bühnen- und Urheberrecht, Kunsthandel und Zollfreilager und, im Moment top aktuell, der Covid-Verordnung und die Kultur. …
Zu Recht ist schon die erste Auflage von den Gerichten und der Lehre im In- und Ausland zu Rate gezogen worden. Der Rezensent ist überzeugt, dass dies weiterhin und mit noch grösserem Gewinn geschehen wird. Es ist aber darüber hinaus ein Werk, das allen, die generell am Thema der Verzahnung von Kultur, Kunst und Recht interessiert sind, ans Herz gelegt wird. Genuss und Gewinn sind gleichermassen garantiert.

Art Antiquity and the Law, Vol. XXV, Issue 4, December 2020, 370 ss.: This is a comprehensive reference work, providing a thorough introduction to the major issues of art law. Like the first, this new edition also represents the outstanding standard work in this legal field. As will be shown below, this book is not aimed exclusively at the Swiss readership but is also highly relevant internationally.
Kultur Kunst Recht covers all relevant current legal issues in the fields of culture and the arts in a comprehensive and well-founded manner. It is not limited to the Swiss legal system, but also delves into international issues. Compared to the first edition, the second has been extensively revised, and its content expanded.
The relationship between artistic freedom and other fundamental rights at national level is also discussed. By using the example of the 2005 UNESCO Convention for the protection and promotion of the Diversity of Cultural Expressions and the 2003 UNESCO Convention for the Safeguarding of the Intangible Cultural Heritage, the authors analyse the topic of national cultural policy and its intersection with international law.
A separate chapter is devoted to cultural promotion and relevant funding opportunities, both at cantonal and federal level, with an excursus on the currently particularly relevant Covid regulation on culture. ...
The Cultural Property Transfer Act is presented in detail. It came into force in 2005 and regulates the import and export of cultural goods as well as duties of care in the transfer of ownership of cultural property. This chapter provides practical insights into the due diligence standard. … The book also picks up on the topical discussions regarding money laundering and looted art by examining selected Swiss looted art cases and placing them in historical context. The book also addresses issues of state immunity as a fundamental imperative of customary international law and its influence on cultural heritage. These considerations become relevant in the context of the illegal trade in cultural goods and their restitution. The archiving of works is also dealt with, whereby the question of data protection is of particular contemporary relevance.


KKR_II_-_2020_-_Flyer.pdfKUR_2020__133_-_KKR_2._Auflage_-_Rezension_Weller.pdf


facebook twitter xing linkedin
Back to List