Der Umgang mit geraubten Kulturgütern der jüdischen Bevölkerung nach 1945 vollzog sich zwischen kriegsrechtlicher Restitution (Status quo ante) und dem neuartigen Ansatz der Restitution nach einem Genozid (vorwärtsgewandte Restitution). Während die Alliierten anfangs die Rückgabe an Einzelpersonen priorisierten, mussten sie für erbenloses Vermögen der ermordeten und vertriebenen jüdischen Bevölkerung neue Wege finden, da der Erbgang an den Täterstaat Deutschland ausgeschlossen werden sollte. Es entstand die Idee des Trusts zugunsten des „Jüdischen Volkes“ als kulturelle Gesamtheit, vertreten durch Nachfolgeorganisationen. Diese Regelungen prägen die bis heute andauernde Diskussion um die Zuordnung und Bewahrung dieses Kulturerbes.