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9. November 2003: Rechtsgrundlagen - Rechtsprechung - Gutachten oder: wann ist ein Interesse in der Denkmalpflege ein öffentliches?

Vortrag: Aktuelle Rechtsfragen der Denkmalpflege, Olten 9. November 2003

«Anhand zweier Rechtsfälle um den Badischen Bahnhof in Basel und eines Strohhauses in Muri (Kanton Aargau) vermittelte Andrea Raschèr vom Bundesamt für Kultur einen Überblick über die denkmalpflegerischen Rechtsgrundlagen und die Rechtsprechung. Beim ersten Streit ging es darum, ob und wie die Deutsche Bahn (DB) einen Teil ihres Bahnhofareals (das Bahnhofgebäude ist nach baselstädtischem Recht geschützt) zu einem Einkaufs- und Dienstleistungszentrum umgestalten durfte. Als letzte Instanz stützte das Bundesgericht die Rekurrenten und Gutachter gegenüber der prozessführenden DB nur teilweise, indem es entschied, dass nur die Fassade und einzelne Innenräume zu erhalten seien. In der zweiten Auseinandersetzung stand die Verhältnismässigkeit der Unterschutzstellung eines aargauischen Hochstudbaus zur Diskussion. Aufgrund eines Gutachtens bejahte zwar das Verwaltungsgericht das öffentliche Interesse am Gebäude, verneinte jedoch wegen unzumutbarer Kosten für den Eigentümer die Verhältnismässigkeit seiner Instandsetzung. Beide Fälle haben gezeigt, dass der überzeugenden Begründung von Fachgutachten wohl eine hohe Bedeutung zukommt, die Gerichte aber die Authentizität historischer Gebäuden relativieren.» NZZ, 19. November 2003



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